Das "Pirate-Bay"-Urteil

Datenpiraten, das Copyright und die Europawahl

Die "Pirate Bay"-Gründer sollen ins Gefängnis. Ihre Anhänger wollen ins EU-Parlament. Dimensionen eines schwedischen Gerichtsverfahrens.

Erschienen am 21. April 2009

Das Urteil schien für die Angeklagten zunächst ein harter Schlag zu sein: Ein Jahr Haft für jeden der vier, außerdem Schadenersatz: 2,74 Millionen Euro sollen sie zahlen. Angeklagt waren die Schweden Fredrik Neji, Gottfrid Svartholm und Peter Sunde sowie ihr Financier, der Rechtspopulist Carl Lundström. Sie hatten vor einiger Zeit die Online-Tauschbörse "The Pirate Bay" ins Leben gerufen und ein Gericht in Stockholm sah es jetzt als erwiesen an, dass sie sich damit Urheberrechts-verletzungen schuldig gemacht haben.

Über die "Piratenbucht" können Internetnutzer kostenlos Dateien tauschen – legales Material genauso wie illegale Raubkopien von Musik, Filmen, Spielen oder Software. Das Portal macht keinen Unterschied. Genau das war den drei Erfindern und ihrem Mäzen zum Verhängnis geworden: Sie hätten die Nutzer zu Urheberrechtsverletzungen ermutigt, befand das Gericht. Die Schadenersatzsumme sollen sie an verschiedene Film- und Musikunternehmen zahlen, darunter Warner Bros., Sony Music Entertainment, Emi und Columbia Pictures. Die vier wehren sich allerdings. Sie selbst, lautet das Argument der Verteidigung, hätten ja kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download angeboten. Ihr Portal sei nur eine Vermittlungsstelle zwischen den einzelnen Teilnehmern. Sie wollen in Berufung gehen.

Das Urteil wird weltweit als Signal verstanden

Das, der Prozess und das Urteil in Stockholm, ist eine Dimension der Geschichte um "Pirate Bay". Die zweite ist die Wirkung, die der Ausgang des Prozesses auf Internetnutzer in der ganzen Welt haben kann.

Das schwedische Urteil wird als Signal verstanden: Man macht ernst bei der Jagd auf Raubkopierer. So wie die Musikindustrie in einem Kampf, der an Sisyphos-Arbeit erinnert, einzelne Videos, die die Urheberrechte verletzen, aus Portalen wie YouTube entfernen lässt, so wie in Deutschland schon seit längerer Zeit Betreiber von Websites, deren Inhalt die Rechte Dritter verletzt, belangt werden können und so wie in Spanien vor kurzem ein Mann zu einem halben Jahr Gefängnis und einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde, weil er Links zum Herunterladen von raubkopierten Werken angeboten und an der davor geschalteten Werbung verdient hatte, so ist nun dieses Thema auch in bisher extrem liberal agierenden Staaten wie Schweden angekommen.

Seit es seit Anfang April ein neues Gesetz gegen Internetpiraterie in Schweden gibt, hat der Datenverkehr in das skandinavische Land schlagartig um 30 Prozent abgenommen, berichten Branchen-Insider.

In Frankreich ist ein scharfes Gesetz gegen Urheberrechts-Piraten zwar zunächst gescheitert, aber das Bewußtsein der Politik ist geschärft. Hier wollte man Nutzer, bei denen wiederholt Urheberrechtsverletzungen festgestellt werden, den Internetzugang vollständig abklemmen.

Was kommt nach dem Urheberrecht?

Die dritte Dimension dieses Piraten-Prozesses ist die wieder aufflammende Frage, was nach dem Urheberrecht kommt. Lässt sich das alte Geschäftsmodell des Verkaufens der begrenzten Nutzungsrechte an geistigen Eigentum gegen Geld noch aufrecht erhalten in Zeiten vollständiger digitaler Verfüg- und Vervielfältigbarkeit? Lässt sich die über Jahre eingebürgerte Gratis- und "Geiz-ist-Geil-Mentalität" aus den Köpfen der Internetnutzer wieder vertreiben?

Immer wieder wird hier die Idee einer "Kulturflatrate" ins Feld geführt: Jeder, der einen Internetanschluss nutzt, zahlt mit der Gebühr einen Obolus für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken: Musik, Literatur, Filme - alles wäre damit pauschal abgegolten. Der Erlös aus dieser Gebühr würde an die Inhaltsproduzenten – Produktionsfirmen und Künstler – weitergegeben.

Verfechter dieser Idee wollen sie zumindest diskutiert wissen. Kritiker sprechen von einer Art von "Kommunismus": Wie müssten die Erlöse umverteilt werden? Eine gigantische Bürokratie entstünde.

Solch eine "Flatrate", sagte dann auch Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, unlängst einer Zeitung, würde dem künstlerischen Werk den Marktpreis nehmen und ihn durch etwas ersetzen, "das man am ehesten mit dem Obolus vergleichen kann, den man einem bettelnden Straßenmusiker in den Hut wirft".

Piraten-Urteil als Ticket ins EU-Parlament?

Die vierte Dimension des Piraten-Urteils von Stockholm ist vielleicht die kurioseste. Sie ist politisch.

"Das Urteil ist für uns die Fahrkarte ins EU-Parlament", sagte Christian Engström, laut einem Bericht der "tageszeitung". Engström ist Vize-Vorsitzender der schwedischen Piratenpartei. Die setzt sich seit 2006 vor allem für die Freiheit des Internets und seiner Nutzer ein, hat schon 25.000 Mitglieder in Schweden und ist damit noch vor den Liberalen und Grünen die viertstärkste Partei in dem skandinavischen Land, hat mehrere Ableger in anderen europäischen Ländern, darunter auch in Deutschland und ist zuversichtlich, dass der Prozess gegen die "Pirate Bay"-Gründer ihr bei der Europawahl Auftrieb geben wird. Nur etwas über 100.000 Stimmen braucht sie wohl – abhängig von der erwartet geringen Wahlbeteiligung an der Europawahl am 7. Juni – , um zumindest einen der schwedischen Sitze im EU-Parlament zu ergattern.

"Viele werden für uns stimmen", erwartet Parteifunktionär Engström – und könnte Recht behalten. Laut einer Umfrage lehnen 80 Prozent der Schweden das Urteil gegen die "Pirate Bay"-Betreiber ab, die meisten Medienberichte, analysiert die "tageszeitung", seien eher den Angeklagten gegenüber positiv gestimmt gewesen und bei den Demonstrationen gegen das "Pirate Bay"-Urteil, die am Wochenende in verschiedenen schwedischen Städten stattgefunden haben, waren auch die Fahnen der Piratenpartei zu sehen.

Der Juni wird spannend.

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